• Do.
    21
    Mai
    2026

    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    21
    Mai
    2026
    17 UhrLandesarchiv, Abteilung Merseburg

    Die vom Zeit-Geschichte(n) e.V. unter Federführung unseres Vorsitzenden Prof. Dr. Udo Grashoff erarbeitete  Wanderausstellung „Jugendstrafvollzug in der DDR“ ist vom 21. Mai bis 31. Juli 2026 im Landesarchiv, Abteilung Merseburg zu sehen.

    Die Ausstellung beleuchtet das Leben in den Jugendhäusern Halle, Hohenleuben, Dessau und Torgau, zeigt persönliche Schicksale sowie Umerziehungsmethoden. Sie stammt aus dem Jahr 2024. Im Jahr 2025 wurde sie in Zusammenarbeit mit dem Erinnerungsort Torgau, der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) und dem Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk“ um sechs Tafeln zu weiteren Haftorten und persönlichen Schicksalen erweitert.
    Für die Finanzierung danken wir vor allem der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur sowie dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt.

    Grußworte:
    Klaus Zimmermann (Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt)
    Johannes Beleites (Beauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt)

    Vortrag und Einführung in die Ausstellung: Prof. Dr. Udo Grashoff (Vorsitzender des Zeit-Geschichte(n) e.V.)

    Die Ausstellung ist vom 21. Mai bis 31. Juli 2026 zu sehen.

    Ort:
    Landesarchiv Sachsen-Anhalt
    Abteilung Merseburg
    König-Heinrich-Str. 83
    06217 Merseburg

    Öffnungszeiten:
    Dienstag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
    (Besuchswünsche außerhalb dieser Zeiten bitte richten an: Telefon 03461 4738-20)

  • Do.
    11
    Juni
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    09
    Juli
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    13
    Aug.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    10
    Sep.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    08
    Okt.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    12
    Nov.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    10
    Dez.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.