• Mi.
    29
    Apr.
    2026
    10:30 UhrGustav-Weidanz-Weg 3, 06124 Halle (Saale)

    Die Stadt Halle lädt ein zur Enthüllung einer neu installierten Gedenktafel am Schülerwohnheim der Stadt, das seit kurzem den Namen Heiko Runge trägt.

    Mittwoch, 29. April 2026, um 10.30 Uhr
    vor dem Eingang des Schülerwohnheims
    Gustav-Weidanz-Weg 3, 06124 Halle (Saale)

    Heiko Runge
    geboren am 29. April 1964 in Merseburg
    erschossen mit 15 Jahren bei einem Fluchtversuch in die Bundesrepublik am 8. Dezember 1979 bei Sorge im Harz

    Die Initiative zur Schaffung einer Erinnerung an Heiko Runge in seiner Heimatstadt Halle kam von Michael Teupel.
    Teupel wagte selbst mit 18 Jahren die Flucht, wurde verraten und zu zwei Jahren Haft verurteilt, später von der Bundesrepublik freigekauft.
    Aufgrund seiner Initiative erinnert seit kurzem auch ein Platz in Helmstedt an Fritz Woidtke, der 1973 bei einem Fluchtversuch nahe Marienborn erschossen worden war.

    In seiner Sitzung vom September 2025 hat der Stadtrat auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen, das Schülerwohnheim der Stadt Halle (Saale) nach Heiko Runge zu benennen. Unterstützt haben das Vorhaben:
    die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur Evelyn Zupke
    der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Johannes Beleites
    das Stasi-Unterlagen-Archiv Halle
    die Gedenkstätte Roter Ochse Halle
    der Zeit-Geschichte(n) Verein

    Die ehemalige Schule von Heiko Runge in Halle-Neustadt steht nicht mehr, das heutige Schülerwohnheim befindet sich jedoch in der Nähe des ehem. Wohnortes von Heiko Runge.
    Hier wohnen vor allem Schüler, die die Berufsschule in Halle besuchen.

    Weiterführende Links:

    Heiko Runge, detaillierte Biographie:
    https://www.fu-berlin.de/sites/fsed/Sozialistische-Grenzregime/01_Biografien-von-Todesopfern/Runge_Heiko/index.html

    Broschüre des Stasi-Unterlagen-Archivs zum Download mit Kopien aus den Stasi-Unterlagen zum Fluchtversuch von Heiko Runge und seinem Freund Uwe Fleischhauer:
    https://www.bundesarchiv.de/publikationen/publikation/quellen-fuer-die-schule-2-flucht-aus-der-ddr/

    Schülerwohnheim Heiko Runge:
    https://halle.de/verwaltung-stadtrat/stadtverwaltung/verwaltungsorganisation/oe-information/schuelerwohnheim/349659052

    Gedenkstein für Heiko Runge an seinem Todesort bei Sorge

  • Do.
    21
    Mai
    2026

    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    21
    Mai
    2026
    17 UhrLandesarchiv, Abteilung Merseburg

    Die vom Zeit-Geschichte(n) e.V. unter Federführung unseres Vorsitzenden Prof. Dr. Udo Grashoff erarbeitete  Wanderausstellung „Jugendstrafvollzug in der DDR“ ist vom 21. Mai bis 31. Juli 2026 im Landesarchiv, Abteilung Merseburg zu sehen.

    Die Ausstellung beleuchtet das Leben in den Jugendhäusern Halle, Hohenleuben, Dessau und Torgau, zeigt persönliche Schicksale sowie Umerziehungsmethoden. Sie stammt aus dem Jahr 2024. Im Jahr 2025 wurde sie in Zusammenarbeit mit dem Erinnerungsort Torgau, der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) und dem Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk“ um sechs Tafeln zu weiteren Haftorten und persönlichen Schicksalen erweitert.
    Für die Finanzierung danken wir vor allem der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur sowie dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt.

    Grußworte:
    Klaus Zimmermann (Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt)
    Johannes Beleites (Beauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt)

    Vortrag und Einführung in die Ausstellung: Prof. Dr. Udo Grashoff (Vorsitzender des Zeit-Geschichte(n) e.V.)

    Die Ausstellung ist vom 21. Mai bis 31. Juli 2026 zu sehen.

    Ort:
    Landesarchiv Sachsen-Anhalt
    Abteilung Merseburg
    König-Heinrich-Str. 83
    06217 Merseburg

    Öffnungszeiten:
    Dienstag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
    (Besuchswünsche außerhalb dieser Zeiten bitte richten an: Telefon 03461 4738-20)

  • Do.
    11
    Juni
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    09
    Juli
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    13
    Aug.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    10
    Sep.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    08
    Okt.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    12
    Nov.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    10
    Dez.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.