• Mi.
    17
    Juni
    2026

    17 Uhr
    Gedenkveranstaltung der Stadt Halle (Saale) auf dem Hallmarkt

    20 Uhr
    Format Filmkunst e.V., Geiststraße 21, 06108 Halle

    Filmabend mit Diskussion
    "Der 17. Juni 1953 - ein Tag der Zivilcourage"
    Dokumentarfilm aus dem Jahr 2003, (45 Minuten) von Marlies und Andreas Splett im Auftrag des Zeit-Geschichte(n) e.V.
    (Eintritt frei)

  • Fr.
    19
    Juni
    2026
    18 UhrLuchsKino am Zoo

    Bärbel Bohley - Tagebuch einer Auflehnung
    Dokumentarfilm aus dem Jahr 2026, 96 min

    Am 17. Januar 1988 wurde Bärbel Bohley in Ost-Berlin verhaftet und nach Westdeutschland abgeschoben. Sechs Monate lang notierte sie auf ihren Reisen in Europa mit dem Blick einer Frau ihre ganz persönlichen Eindrücke der westlichen Gesellschaft. Nach sechs Monaten erstreitet sie ihre Rückkehr und wird zu einer Ikone der friedlichen Revolution von 1989

    anschließend Filmgespräch mit den Regisseuren Fosco Dubini und Barbara Marx sowie Heidi Bohley, Schwägerin und enge Freundin von Bärbel Bohley

    Tickets: https://www.kinoheld.de/kino/halle-saale/luchs-kino-am-zoo-halle/vorstellung/3538921772?mode=widget&layout=movies&design=white-and-black&rb=1#panel-seats

     

  • Do.
    09
    Juli
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    13
    Aug.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    10
    Sep.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    08
    Okt.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    12
    Nov.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    10
    Dez.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.