Entschuldigung, die der angeforderte Termin ist nicht verfügbar!
  • Di.
    08
    Sep.
    2026
    18 UhrHeilig-Kreuz-Gemeinde, Gütchenstraße

    Stolpersteine rund um die Heilig Kreuz Kirche

    Der Kirchbauverein lädt für den 08.09.2026 herzlich zum Stolperstein-Rundgang ein. Um 18:00 Uhr beginnt der Weg, der zu Stolpersteinen in den umliegenden Wohnvierteln führt. Der Start ist in der Gemeinde Heilig Kreuz in der Gütchenstraße.  Der Rundgang wird ca. eine Stunde dauern und von Anne Kupke-Neidhardt vom Zeit-Geschichte(n) e.V. geleitet.

  • Do.
    10
    Sep.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    08
    Okt.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    12
    Nov.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    10
    Dez.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.