Entschuldigung, die der angeforderte Termin ist nicht verfügbar!
  • Do.
    22
    Okt.
    2026
    18 UhrErinnerungsort Torgau, Schloss Hartenfels, Flügel B, Veranstaltungssaal (2. Etage), Schloßstraße 27, 04860 Torgau

    Der Erinnerungsort Torgau lädt zu einer Veranstaltung über den Jugendstrafvollzug in der DDR ein. Gäste sind der Historiker Prof. Dr. Udo Grashoff und der Zeitzeuge Norbert Sachse. Udo Grashoff beleuchtet mit seinem Vortrag den Jugendstrafvollzug in der DDR. Im Gespräch berichtet Norbert Sachse von seiner Haft im Jugendgefängnis in Torgau.
    Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

    In Torgau gab es von 1948 bis 1975 ein Jugendgefängnis. Jungen im Alter ab 14 Jahren und männliche Jugendliche verbüßten hier ihre Haftstrafen – auch aus politischen Gründen. Das Jugendgefängnis ist nicht mit dem Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau zu verwechseln. Beide Einrichtungen bestanden parallel.

    Der Erinnerungsort Torgau zeigt vom 15. Oktober bis zum 11. November die Wanderausstellung „Jugendstrafvollzug in der DDR“. Die Ausstellung zeigt die Realität in den Jugendgefängnissen der DDR. Im Mittelpunkt stehen der Haftalltag und die Bedingungen im Jugendstrafvollzug in Halle, Hohenleuben, Dessau und Torgau. Fotos und persönliche Dokumente früherer Häftlinge vermitteln bewegende Einblicke in das Leben junger Frauen und Männer hinter Stacheldraht und Gefängnismauern.

    Die Ausstellung ist täglich außer montags von 10 Uhr bis 18 Uhr – ab 1. November bis 17 Uhr – zu sehen. Der Eintritt ist auch hier kostenfrei (Schloss Hartenfels, Flügel B, 2. Etage). Führungen werden gerne angeboten.


  • Do.
    22
    Okt.
    2026
    18 UhrErinnerungsort Torgau, Schloss Hartenfels, Flügel B, Veranstaltungssaal (2. Etage), Schloßstraße 27, 04860 Torgau

    Der Erinnerungsort Torgau lädt zu einer Veranstaltung über den Jugendstrafvollzug in der DDR ein. Gäste sind der Historiker Prof. Dr. Udo Grashoff und der Zeitzeuge Norbert Sachse. Udo Grashoff beleuchtet mit seinem Vortrag den Jugendstrafvollzug in der DDR. Im Gespräch berichtet Norbert Sachse von seiner Haft im Jugendgefängnis in Torgau. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

    In Torgau gab es von 1948 bis 1975 ein Jugendgefängnis. Jungen im Alter ab 14 Jahren und männliche Jugendliche verbüßten hier ihre Haftstrafen – auch aus politischen Gründen. Das Jugendgefängnis ist nicht mit dem Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau zu verwechseln. Beide Einrichtungen bestanden parallel.

    Der Erinnerungsort Torgau zeigt vom 15. Oktober bis zum 11. November die Wanderausstellung „Jugendstrafvollzug in der DDR“. Die Ausstellung zeigt die Realität in den Jugendgefängnissen der DDR. Im Mittelpunkt stehen der Haftalltag und die Bedingungen im Jugendstrafvollzug in Halle, Hohenleuben, Dessau und Torgau. Fotos und persönliche Dokumente früherer Häftlinge vermitteln bewegende Einblicke in das Leben junger Frauen und Männer hinter Stacheldraht und Gefängnismauern.

    Die Ausstellung ist täglich außer montags von 10 Uhr bis 18 Uhr – ab 1. November bis 17 Uhr – zu sehen. Der Eintritt ist auch hier kostenfrei (Schloss Hartenfels, Flügel B, 2. Etage). Führungen werden gerne angeboten.


    Kontakt
    Nina Görlich
    Referentin für Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit
    Tel. 03421 713468
    erinnerungsort.torgau@stsg.de

  • Do.
    12
    Nov.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.

  • Do.
    10
    Dez.
    2026
    11 - 17 UhrZeit-Geschichte(n) e.V., Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

    Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde des Beauftragten
    des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
    unter Telefon 0391 / 560 - 15 01
    oder per Fax 0391 / 560 - 15 20

    Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

    - zu Unrecht Inhaftierte,

    - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

    - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

    - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

    - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

    - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.

    Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

    Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

    - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)

    - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)

    - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)

    - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

    Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.