Lafontainestraße 10


Hier wohnte Richard Hesse

Richard Hesse wurde am 29. März 1896 in Bleicherode (Südharz) geboren. Seine Eltern besaßen ein Textilgeschäft und erzogen ihre drei Kinder in Liebe zu Heimat und deutschem Vaterland. Tochter Margarete starb bereits mit 19 Jahren, der älteste Sohn Walter fiel als Soldat im Ersten Weltkrieg. 1915 wurde der jüngste Sohn Richard, zu dieser Zeit Jurastudent in Frankfurt am Main, Kriegsfreiwilliger. Erst nach dem Krieg setzte er das Studium fort. 1926 eröffnete Richard Hesse eine Anwaltspraxis in Halle.
1930 heiratete er die katholische Elisabeth Kubenka (*30.12.1898 in Bottrop). Das Ehepaar zog 1934 in die Blumenthalstraße 18 (heute Adolph-von-Harnack- Straße). 1933 wurde über jüdische Rechtsanwälte ein Berufsverbot verhängt. Bis Anfang 1938 arbeitete Richard Hesse ehrenamtlich für die Abteilung "Wirtschaftshilfe“ der Jüdischen Gemeinde Halle. Er beriet vom Boykott betroffene Geschäftsleute und gab Hilfestellung bei der Auswanderung. 1939 wurde er Leiter der Leipziger „Beratungsstelle des Hilfsvereins der Juden in Deutschland“. Auch hier informierte er über Auswanderung, finanzielle Hilfeleistungen, Visa-Anträge, Schiffsbuchungen und Umzugstransporte.
Am 10. November 1938, dem Tag nach der Pogromnacht, wurde Richard Hesses Nachbar Willy Katz von der Gestapo abgeholt und ins KZ Sachsenhausen gebracht. Zwar kehrte dieser nach vier Wochen zurück, starb aber am 25. Dezember 1938 an den Folgen der erlittenen Misshandlungen (→Adolf-von-Harnack- Straße 18).
Richard Hesse berichtete später: „Ich erfuhr nach meiner Rückkehr aus Leipzig am Abend von [geschwärzt], der im selben Hause wohnte, daß ich verhaftet werden sollte. [Geschwärzt] hatte beobachtet, daß die Polizei im Grundstück nach mir geforscht hatte. Durch Flucht mit meiner Frau nach Hamburg zu Verwandten habe ich mich der Verhaftung entzogen. Nach der Aktion, etwa 3 Wochen später, kehrte ich nach meiner Wohnung zurück. Daß ich nicht mehr verhaftet wurde, führe ich darauf zurück, dass die Aktion beendet war und zu jener Zeit niemand mehr verhaftet wurde.“

Im Frühjahr 1942 musste die Arbeit der jüdischen Beratungsstellen auf Weisung der Gestapo eingestellt werden. Damit verlor Richard Hesse seine Stelle in Leipzig. In Halle wurde er zu Zwangsarbeit auf dem Gelände des Jüdischen Friedhofs in der Boelckestraße 24 (heute Dessauer Straße) verpflichtet. Auch Elisabeth Hesse, seine nichtjüdische Ehefrau, musste von Anfang 1942 bis Mai 1945 im Karosseriewerk Kühn Zwangsarbeit verrichten. Die Eheleute wurden aus ihrer Wohnung vertrieben und in ein beengtes Zwangsquartier im Haus Harz 48 eingewiesen, das für in „Mischehe” lebende Paare vorgesehen war. Ab Anfang 1943 mussten alle Mitarbeiter der Reichsvereinigung durch in „Mischehe” lebende Juden ersetzt werden und die bisherigen Mitarbeiter wurden deportiert.

Das traf in Halle Leo Hirsch, der seit 1939 von der Gestapo als Vorsitzender der Gemeinde eingesetzt war und deren Anweisungen durchzusetzen hatte. Am 17. Juni 1943 wurde Leo Hirsch nach Theresienstadt deportiert und Richard Hesse aufgefordert, dessen Tätigkeit für Halle und den Regierungsbezirk Merseburg als „Vertrauensmann der Rest-Reichsvereinigung“ zu übernehmen. Zu dieser Zeit lebten in Halle nur noch 65 und in Merseburg und Umgebung 47 Menschen jüdischer Herkunft. Im Februar 1945 wurde dann auch Richard Hesse gemeinsam mit den letzten in Halle verbliebenen Juden nach Theresienstadt deportiert. Zu den wenigen Überlebenden, die Mitte Juni 1945 aus Theresienstadt zurückkehrten, gehörten auch Richard Hesse sowie Leo Hirsch und seine Frau Clara.

Elisabeth und Richard Hesse wohnten nun in der Lafontainestraße 10. Bereits 1945 eröffnete Richard Hesse wieder eine Rechtsanwaltskanzlei. Er wurde Leiter der „Abteilung für jüdische Angelegenheiten“ im Wiedergutmachungswerk und trat der LDP und dem FDGB bei.
Leo Hirsch wurde Mitglied der SED und machte Karriere. Vom Dienststellenleiter in der Stadtverwaltung Halle stieg er zum Oberverwaltungsrat beim Rat der Stadt Halle, Abteilung Grundeigentumsverwaltung auf, leitete die Durchführung der Bodenreform und wurde Mitglied einer Kommission für Handel und Versorgung. Seine Ehefrau Clara Hirsch, ebenfalls SED-Mitglied, arbeitete im Vorstand des DFD (Demokratischer Frauenbund Deutschlands) und der VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes). Auch sie erhielt eine Beamtenstelle und wurde Leiterin des Sozialamtes Halle.

Schon in Theresienstadt hatten die Hallenser über die Führung der Gemeinde nach der Rückkehr gestritten. Fast alle favorisierten Richard Hesse, aber auch Leo Hirsch signalisierte Anspruch auf das Amt des Vorsitzenden. Kurz nach der Heimkehr gab es deshalb ein Treffen der Überlebenden, bei dem Richard Hesse zum neuen Gemeindevorstand gewählt wurde. Leo Hirsch, der die Wahl Hesses nicht anerkennen wollte, wandte sich an den Regierungspräsidenten in Merseburg. Der setzte – bis die Rechtslage geklärt sei – Hirsch als Vorstand ein. Die Gemeinde protestierte mit einer von 24 Mitgliedern unterzeichneten Erklärung: Hirsch sei ungeeignet, da noch viele Vorgänge aus der Zeit seiner Zusammenarbeit mit der Gestapo aufzuklären seien. Das Schreiben hatte Erfolg und Hesse fungierte weiter als „vorübergehender Leiter“.
Am 16. Januar 1946 musste sich Richard Hesse beim sowjetischen Geheimdienst NKWD in der Luisenstraße melden. Das Gemeindemitglied Dr. Werner Elkan hatte Hesse auf der Straße getroffen: „Er erklärte mir, dass er noch nicht wisse, worum es sich handele. Nachträglich habe ich dann von verschiedener Seite gehört, dass Hesse seitdem von dieser Stelle noch nicht wieder zurückgekehrt sei.

Nach nur wenigen Monaten Freiheit begann für Richard Hesse ein neues Martyrium. Ohne Haftbefehl, richterliche Untersuchung oder Rechtsbeistand wurde Richard Hesse nach Torgau in das „Sowjetische Speziallager Nr. 8“ eingewiesen. Das für maximal 1.500 Gefangene ausgelegte ehemalige Wehrmachtsgefängnis Fort Zinna war nun mit 7.500 Menschen angefüllt. Zur Jahreswende 1946/47 wurde der 51-Jährige in das ehemalige KZ Buchenwald überführt, das nun vom NKWD als „Speziallager Nr. 2“ betrieben wurde. Er bekam die Häftlingsnummer 104 466 und trug wie alle anderen den blau-weiß gestreiften Zebra-Anzug eines Leidensgenossen aus der NS-Zeit.
Hunger, Kälte, Schmutz, Untätigkeit und Isolierung prägten den Alltag. In diesem Winter kam es durch eine zusätzliche Kürzung der Essensrationen zu einem Massensterben. Die höchste Belegung hatte das Speziallager Nr. 2 im Frühjahr 1947 mit 16.371 Inhaftierten.Am 17. Januar 1950 wurde die Auflösung der sowjetischen Internierungslager in der DDR öffentlich bekanntgegeben. Es hieß, 10.000 Internierte würden freigelassen, 10.500 von sowjetischen Tribunalen Verurteilte den DDR-Behörden zur weiteren Strafverbüßung übergeben und ca. 3.400 Internierte den DDR-Behörden zur Untersuchung ihrer Schuld ausgeliefert. Wenn sich Beschuldigungen nicht bewahrheiteten, würden die Betroffenen nach Abschluss der Untersuchung entlassen.

Hoffnung für Richard Hesse. Endlich eine Chance, die Vorwürfe im Detail zu erfahren und sich vor einem deutschen Gericht dazu äußern zu können. In den Jahren der Internierung hatte es keinerlei Vernehmungen oder die Möglichkeit gegeben, sich zu wehren. Am 14. Februar 1950 wurde Richard Hesse ins Zuchthaus Waldheim überführt. Mitte März durfte er seiner Frau per Postkarte ein erstes Lebenszeichen senden. Nun, da sie endlich wusste, wo sich ihr Mann befindet, gelang es Elisabeth Hesse, zusammen mit Gemeindemitgliedern, prominente SED-Genossen zu veranlassen, sich für Richard Hesse einzusetzen, so z.B. die Generalstaatsanwälte von Sachsen und Ostberlin Werner Fischl und Rolf Helm sowie Julius Meyer, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinden in der DDR. Zwar wurden nun Zeugenbefragungen veranlasst, die alle zugunsten von Richard Hesse ausfielen. In einem Aktenvermerk vom 16. Juni 1950 heißt es: „Die Anzeige gegen Dr. Hesse soll von einem jüdischen Bürger Hirsch ausgegangen sein, der selbst in der Reichsvereinigung im Sinne der Gestapo gearbeitet habe, und um Dr. Hesse, der darüber Auskunft geben konnte zu beseitigen, diesen angezeigt habe.

Aber nichts davon fand am 5. Juli 1950 im Waldheim-Prozess gegen Richard Hesse Berücksichtigung. Die Anklage stützte sich als einziges „Beweismittel“ auf ein vom NKWD unterzeichnetes Formular vom 16. Januar 1946 mit zwei Sätzen: Hesse sei 1943 durch einen Mitarbeiter der Gestapo als Agent geworben worden und „Durch die von ihm gelieferten Berichte wurden ca. 100 Juden wegen antifaschistischer Äußerungen verhaftet.“ Noch am selben Abend verkündete der Vorsitzende Landrichter Curt Flemming (ein Bergarbeiter mit achtmonatiger Ausbildung zum „Volksrichter“) das Urteil: 18 Jahre Zuchthaus. Der Richter habe „in absoluter Parteiergebenheit die Parteilinie durchgesetzt. Politisch hart und konsequent ließ er keinen Zweifel an der Richtigkeit der sowjetischen Protokolle zu”, heißt es in einer parteiinternen Prozessauswertung.

Die Strafhaft musste Richard Hesse zunächst in Waldheim, ab März 1954 im Zuchthaus Bautzen absitzen. Am 11. Juli 1954 wurde er entlassen. Bis zu seinem 79. Lebensjahr arbeitete Richard Hesse als Ökonom bei der halleschen Bank für Handwerk und Gewerbe. Am 7. September 1984, zwei Wochen nach dem Tod seiner Frau, nahm sich der 88-Jährige in seiner Wohnung in der Lafontainestraße 10 das Leben.
Am 27. April 2009 erklärte die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Chemnitz per Beschluss: Die Verurteilung von Richard Hesse im Jahr 1950 war rechtsstaatswidrig und der Betroffene war zu Unrecht inhaftiert.

Weitere Informationen

Grüsse an Alle, Richard. Ein Stolpersteinfilm über den Rechtsanwalt Richard Hesse aus Halle (Saale)
Ein Film von Daniela Schulze, Alisa Sonntag & Lisa Ossowski (2020, 19 Min)
Entstanden im Rahmen des Projekts „Stolpersteine – Filme gegen das Vergessen“ des Masterstudiengangs MultiMedia & Autorschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2020

Quellen

Uta Franke / Heidi Bohley / Falco Werkentin: Verhängnisvoll verstrickt. Richard Hesse und Leo Hirsch − zwei jüdische Funktionäre und ihre Lebenswege in zwei Diktaturen. EDITION Zeit-Geschichte(n) Band 5, HASENVERLAG Halle, 2014