Kleine Ulrichstraße 38
(ehemals 37)
Hier wohnte Alfred Willi Tilke
Alfred Willi Tilke wurde am 28. Januar 1899 in Alt- Jäschwitz geboren. Am 1. Oktober 1930 heiratete er Luise Quandt geborene Grunewald (*1893) und
das Paar bekam 1923 Sohn Gerhard, der später den Beruf des Maurers ausübte und als deutscher Soldat in den Zweiten Weltkrieg zog, wo er 1942 fiel.
Der Arbeiter Alfred Willi Tilke bekannte sich zu den Zeugen Jehovas. Die Religionsgemeinschaft (bis 1931 unter dem Namen „Bibelforscher“ bekannt) verweigerte jede Zusammenarbeit mit dem Staat, so auch Hitlergruß und Wehrpflicht, und wurde 1933 verboten. Am 12. Dezember 1936 wurde von Zeugen Jehovas deutschlandweit eine Resolution verteilt, die neben religiösem Bekenntnis auch auf ihre Verfolgung aufmerksam machte: „… wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass Jehovas Zeugen in Deutschland […] grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft […] misshandelt und manche von ihnen getötet werden …“
Allein in Halle wurden 4.000 Exemplare dieses Textes verteilt. Am 13. Mai 1937 berichteten die „Hallischen Nachrichten“: „… erfreulicherweise hat [kürzlich] das Sondergericht in Halle durchgegriffen und 23 dieser Unbelehrbaren zu empfindlichen Gefängnisstrafen verurteilt […] Kein Staat kann sich eine derartige Missachtung seiner Gesetze und Verbote gefallen lassen, um so weniger, wenn es sich um so gefährliche dunkle Machenschaften handelt, die sich jeder deutsche Volksgenosse verbitten muß.“
Alfred Willi Tilke war unter den 23 Verurteilten und erhielt eine 2-jährige Gefängnisstrafe, nach deren Verbüßung er in das Konzentrationslager Neuengamme deportiert wurde. Dort starb er am 9. April 1940 im Alter von 41 Jahren an „Allgemeiner Schwäche. Chronischer Darmkatarrh. Herz- und Kreislaufschwäche“ – so die offizielle Todesursache.
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas ging ab 1950, nach einem erneuten Verbot, auch in der DDR weiter und endete erst 1990, als die erste frei gewählte Volkskammer der Religionsgemeinschaft das Recht der freien Ausübung ihres Glaubens zurückgab. Über 50 Zeugen Jehovas verstarben in DDR-Gefängnissen. Heute sind die Zeugen Jehovas, gleichberechtigt mit anderen Glaubensgemeinschaften, als Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts anerkannt.
Das ehemalige Wohnhaus in der Kleinen Ulrichstraße 37 (die „Schützei“) wurde in den 1990er Jahren abgerissen, durch einen Anbau des „Händelhauses“ ersetzt und hat heute die Adresse Kleine Ulrichstraße 38.
Der Arbeiter Alfred Willi Tilke bekannte sich zu den Zeugen Jehovas. Die Religionsgemeinschaft (bis 1931 unter dem Namen „Bibelforscher“ bekannt) verweigerte jede Zusammenarbeit mit dem Staat, so auch Hitlergruß und Wehrpflicht, und wurde 1933 verboten. Am 12. Dezember 1936 wurde von Zeugen Jehovas deutschlandweit eine Resolution verteilt, die neben religiösem Bekenntnis auch auf ihre Verfolgung aufmerksam machte: „… wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass Jehovas Zeugen in Deutschland […] grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft […] misshandelt und manche von ihnen getötet werden …“
Allein in Halle wurden 4.000 Exemplare dieses Textes verteilt. Am 13. Mai 1937 berichteten die „Hallischen Nachrichten“: „… erfreulicherweise hat [kürzlich] das Sondergericht in Halle durchgegriffen und 23 dieser Unbelehrbaren zu empfindlichen Gefängnisstrafen verurteilt […] Kein Staat kann sich eine derartige Missachtung seiner Gesetze und Verbote gefallen lassen, um so weniger, wenn es sich um so gefährliche dunkle Machenschaften handelt, die sich jeder deutsche Volksgenosse verbitten muß.“
Alfred Willi Tilke war unter den 23 Verurteilten und erhielt eine 2-jährige Gefängnisstrafe, nach deren Verbüßung er in das Konzentrationslager Neuengamme deportiert wurde. Dort starb er am 9. April 1940 im Alter von 41 Jahren an „Allgemeiner Schwäche. Chronischer Darmkatarrh. Herz- und Kreislaufschwäche“ – so die offizielle Todesursache.
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas ging ab 1950, nach einem erneuten Verbot, auch in der DDR weiter und endete erst 1990, als die erste frei gewählte Volkskammer der Religionsgemeinschaft das Recht der freien Ausübung ihres Glaubens zurückgab. Über 50 Zeugen Jehovas verstarben in DDR-Gefängnissen. Heute sind die Zeugen Jehovas, gleichberechtigt mit anderen Glaubensgemeinschaften, als Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts anerkannt.
Das ehemalige Wohnhaus in der Kleinen Ulrichstraße 37 (die „Schützei“) wurde in den 1990er Jahren abgerissen, durch einen Anbau des „Händelhauses“ ersetzt und hat heute die Adresse Kleine Ulrichstraße 38.
Quellen
Stadtarchiv Halle (Saale), Nachlass Gudrun Goeseke