Gerberstraße / Ecke Bornknechtstraße

(ehemals Gerberstraße 12)

 

Hier wohnte Gisela Rebarz

Am 28. Juli 1937 kam Gisela Rebarz als Tochter von Elfriede Rebarz (*1913 in Halle) und Paul Blaczijewski (*1906 in Könnern) zur Welt. Noch während sie mit Gisela schwanger war, heiratete Elfriede Rebarz den Arbeiter Paul Muth (*1912 in Erdeborn). Das Ehepaar, das 1939 noch eine gemeinsame Tochter bekam, wohnte im Haus in der Gerberstraße 12, das der Mutter von Elfriede (verheiratete) Muth gehörte.

Gisela Rebarz hatte noch einen älteren Bruder, der vermutlich aus einer gescheiterten Ehe ihres Vaters Paul Blaczijewski hervorging.

Elfriede Muth kümmerte sich überwiegend allein um die zwei Töchter, da ihr Ehemann beruflich mehrere Wochen am Stück fort war. Sie wandte sich wohl 1941 an das Jugend- und Fürsorgeamt, da sie mit der Erziehung von Tochter Gisela überfordert sei.
Das Amt ordnete die Untersuchung von Gisela Rebarz in der Nervenklinik Halle wegen „geistiger Abartigkeiten, hemmungslosen Wesen und anormaler Unruhe“ an. Die Klinik sah das Kind jedoch als gesund an und hielt eine weitere Behandlung nicht für notwendig.
Zur Ergänzung der unzureichenden häuslichen Erziehung“ kam Gisela Rebarz nun in den Kindergarten Müllerstift. Eine Erzieherin berichtete später:

Für den Kindergarten war Gisela eine sehr große Belastung, da sie durch ihre Unberechenbarkeit keine Minute unbeobachtet bleiben konnte. Sie kratzte, biß, würgte anderen Kindern den Hals zu, ohne einen Grund dazu zu haben. […] Es konnte mit keiner erziehlichen Möglichkeit erreicht werden, daß Gisela beeinflußt wurde. […] Gegen die häusliche Pflege des Kindes war nichts einzuwenden.

Gisela wurde wieder aus dem Kindergarten genommen und zu einem Onkel nach Erfurt geschickt. Doch auch dieser sei mit dem Kind überfordert gewesen, weshalb Gisela schon nach kurzer Zeit wieder nach Hause zurückgekehrt sei.

Im Oktober 1941 erschienen Mutter und Tochter erneut beim Jugend- und Fürsorgeamt. Die Mitarbeiterin notierte über diesen Besuch:

„Das Kind macht rein äußerlich von vorneherein einen anormalen Eindruck, es ist groß für sein Alter, auffallend großer Kopf, etwas aufgeschwemmtes und blasses Gesicht. Während der Unterredung mit der Mutter ist Gisela unausgesetzt im Zimmer herumgelaufen, hat alles angefaßt und ständig geredet. Als sie die Wage sah, ist sie immerzu gelaufen gekommen und hat in ganz kleinen Abständen unausgesetzt gefragt, 'wann wiegst Du mich denn Tante?' […] Frau Muth saß völlig erschöpft da und gab an, daß dies den ganzen Tag so ginge. Die kleine Schwester käme auch zu kurz. Außerdem müsse Frau Muth immer aufpassen, daß Gisela der Schwester nichts antäte (schlagen, hinwerfen, einen Gegenstand an den Kopf werfen, Finger knicken usw.). […] Gisela hat ein tolpatschiges, plumpes Wesen […]. Im übrigen reagiert sie wenig auf das, was man zu ihr sagt. Offenbar faßt sie es dem Sinn nach gar nicht auf, weil sie viel zu unkonzentriert ist, während sie den einen Gegenstand noch betrachtet, gehen ihre Gedanken sofort zu etwas anderen über.“

Das Jugendamt ordnete eine erneute ärztliche Untersuchung von Gisela Rebarz – nun durch das Gesundheitsamt Halle - an, das zu dem Schluss kam: „Die Unruhe bzw. die charakterologischen Abweichungen sind zur Zeit […] nicht so, daß eine Unterbringung in eine Landesheilanstalt oder ein ähnliches Heim gerechtfertigt werden könnte. U.E. Muß es durchführbar sein, das Kind in einem Heim unterzubringen, solange die Mutter in Krankenhausbehandlung geht. An und für sich könnte das Kind sonst ruhig zu Hause sein.

Da es dem Jugendamt weder gelungen war, Gisela Rebarz in medizinische Behandlung zu geben noch in einem Kindergarten unterzubringen, blieb sie zunächst in der Familie. Hier hielten die Schwierigkeiten jedoch an. Daher erwirkte das Jugendamt im August 1942 einen Gerichtsbeschluss, der die „vorläufige Fürsorgeerziehung“ anordnete, also die Unterbringung Giselas in einem Kinderheim. Einen Monat später erklärten sich Elfriede und Paul Muth vor Gericht mit der „endgültigen Fürsorgeerziehung“ bzw. der Unterbringung von Gisela in einer Landesheilanstalt einverstanden. So kam das Kind am 25. September 1942 „zur Beobachtung in die Landesheilanstalt Uchtspringe ohne Angabe der Dauer der Beobachtungszeit.

Uchtspringe_1
Postkarte, um 1900

Einen Monat später schrieb die Mutter an die Landesheilanstalt:
Hätte die Bitte, mir über den Gesundheitszustand meiner Tochter Gisela Rebarz Mitteilung zu machen, dass ich etwas beruhigt bin. Habe schon lange mal auf Nachricht von Ihnen gewartet, da doch das Kind mir noch nicht schreiben kann. Möchte hiermit anfragen, ob ich mein Kind Weihnachten besuchen darf, denn ich möchte doch auch einmal meine Gisela wiedersehen, ob sich ihr Gesundheitszustand gebessert hat. Seien Sie bitte so gut und geben Sie mir bitte baldigst Nachricht, damit ich beruhigt bin. Auch möchte ich doch etwas Gutes für mein Kind tun. Ich erwarte Ihre Antwort und zeichne mit deutschem Gruß“.

Nach einer Woche kam die Antwort:
Ihr Kind hat sich hier gut eingewöhnt. Körperlich geht es ihr gut. Sie muss dauernd unter Aufsicht sein, da sie sehr verschlagen und hinterlistig ist und dazu neigt, andere Kinder zu schlagen und zu beißen. Ein abschließendes Urteil über ihren Geisteszustand kann bei der Kürze der Beobachtung noch nicht gefällt werden.
Sie können Ihr Kind zu Weihnachten, wenn keine Bahnsperre ist, besuchen.

Auskunft über Gisela können Sie nur auf vorherige Anfrage an den Direktor der Anstalt bekommen.

Im November 1942 forderte das Amtsgericht Halle einen Bericht der Landesheilanstalt über Gisela Rebarz an. Darin heißt es:
„Nach der vorgenommenen Intelligenzprüfung ist das Kind nur als leicht schwachsinnig zu bezeichnen, ferner leidet es an schweren charakterologischen Abweichungen. Es ist völlig verlogen, heimtückisch und hinterlistig. Wenn es sich nicht beobachtet glaubt, schlägt es Kleinkinder und zerstört deren Spielzeug, um nachher alles mit der scheinheiligsten Miene abzustreiten. Dem Pflegepersonal und dem Abteilungsarzt gegenüber stellt es sich als folgsames, artiges Kind hin. Unter Aufsicht nimmt es sich zusammen. […]  Vorläufig ist Gisela als gemütsarme Psychopathin anzusehen, welche nur unter straffer Aufsicht erzogen werden kann. Bildungsfähigkeit besteht noch.

Im Nationalsozialismus wurde der Begriff der „Psychopathie“ sehr weit gefasst. Als „Psychopathen“ galten u.a. Menschen, die nicht in geordneten Verhältnissen lebten oder Sozialleistungen bezogen. Es war eine pseudowissenschaftliche Kategorie, die soziale Aspekte und Krankheitsmerkmale vermischte. Die psychiatrische Diagnose „Psychopath“ bildete im Nationalsozialismus die Grundlage für die Unterbringung und „Behandlung“ von Menschen in psychiatrischen Einrichtungen, wo viele von ihnen ermordet worden sind.

Auf der Grundlage des Gutachtens ordnete das Gericht die „endgültige Fürsorgeerziehung“ des Kindes an. Doch gegen diesen Entschluss legte die Fürsorgeerziehungsbehörde der Provinz Sachsen im Dezember 1942 sofortige Beschwerde ein. Kurz darauf fertigte die Landesheilanstalt Uchtspringe einen erneuten Beobachtungsbericht an, der sich von dem vorigen kaum unterscheidet. Nur in zwei Punkten weichen die Schreiben voneinander ab, die jedoch folgenreich für das Leben von Gisela Rebarz waren:
Zum einen wurde das Schreiben in Gebäude 20 der Heilanstalt angefertigt, wohin Gisela Rebarz in der Zwischenzeit verlegt worden war. Hier befand sich seit Juni 1941 eine von deutschlandweit mindestens 31 sogenannten Kinderfachabteilungen. Sie waren direkt der Kanzlei des Führers unterstellt. Ziel dieser Einrichtungen war es, Kinder und Jugendliche durch überdosierte Medikamente, bewussten Nahrungsentzug und Vernachlässigung zu ermorden.
Zum anderen wurde Gisela Rebarz aufgrund ihrer „schweren charakterlichen Störungen“ als nicht erziehungsfähig und ihre Weiterbehandlung als erfolglos eingeschätzt. Ziel des Aufenthalts von Gisela Rebarz in der "Landesheilanstalt" Uchtspringe war also nicht Heilung. Dass sie nicht sofort ermordet wurde, war gängige Praxis, um bei Angehörigen und anderen kein Misstrauen zu wecken. Schließlich war hier eine moderne Behandlung der Patienten versprochen worden.

Gegenüber der Familie und den Behörden argumentierte die Landesheilanstalt, dass „[u] nter straffer Anstaltsbehandlung […] vielleicht noch eine geringe soziale Einordnung zu erwarten“ sei. Auf keinen Fall könne Gisela Rebarz jedoch in die Familie zurückgegeben werden:
Die Mutter, bekannt durch verschiedentliche hiesige Besuche, macht ebenfalls einen sehr ungünstigen Eindruck und scheint nicht die Gewähr zu bieten, dass das Kind eine genügende Erziehung und Aufsicht bekommt.“ Auch den Eindruck, den „die anderen Verwandten (Grossmutter und Bruder) bei ihrem Besuch hinterlassen haben, bietet keineswegs die Gewähr für eine ordnungsgemäße Betreuung des Kindes.

Mutter und Stiefvater bemühten sich in den nächsten Monaten sehr um die Entlassung ihrer Tochter aus der Landesheilanstalt Uchtspringe. Dazu wandten sie sich sogar an den Regierungspräsidenten der Provinz Sachsen:
Möchte hiermit den Oberpräsidenten höflich bitten, dem Dr. Wenzel in Uchtspringe, wo meine Tochter Gisela Rebarz seit August in Erholung ist, Veranlassung zur Entlassung meiner Tochter zu geben. Als ich meine Tochter Gisela vor vier Wochen besuchte und ich dachte, sie gleichzeitig mit nach Hause nehmen zu können, bekam ich, obwohl ich vom Gericht den Entschluss in meinen Händen hatte, dass Gisela von der Fürsorgeerziehung befreit ist, von Herrn Dr. Wenzel zur Antwort, dass ich meine Tochter Gisela erst nach dem Kriege wiederbekomme. Mein Mann schrieb mir aus dem Felde, ob ich Gisela nun zu Hause habe. Ich schrieb ihm, was mir Herr Dr. Wenzel zur Antwort gegeben hat. Mein Mann, der sehr an Gisela hängt, obwohl er nicht der richtige Vater von Gisela ist, schrieb mir, wenn er auf Urlaub kommt, möchte er seine Gisela zuhause sehen, ich soll alles in die Wege leiten, da er, falls nunmehr meine Bitte abgeschlagen wird, er sich gezwungen fühlt, an unseren Führer zu schreiben, denn Gisela ist bereits schon neun Monate von zuhause weg. Ich selbst war heute zwecks Rücksprache wegen Gisela beim Jugendamt, wo mir gesagt wurde, dass ich mich an Sie, Herr Oberpräsident, wenden möchte, um mir meine Tochter zu befreien. Ich selbst habe sowie Frau Martin den besten Eindruck gehabt, dass Gisela viel ruhiger geworden ist, sodass ich keine Bedenken habe, wenn ich um die Entlassung bitte. Ich selbst werde, wenn ich Gisela zuhause habe, Sorge tragen, dass Gisela viel an die Luft kommt und sich gut wieder erholt. Ich bitte mir nunmehr meine Bitte nicht abschlagen zu wollen und zeichne mit deutschem Gruß

Mehrmals schrieb der Oberpräsident der Provinz Sachsen an die Mutter und teilte ihr unter Berufung auf die ärztlichen Gutachten aus Uchtspringe mit, dass ihre Tochter nicht entlassen werden könne. Der Zustand ihrer Tochter hätte sich „nicht im geringsten gebessert“.

Am 15. November 1943 erhielt Elfriede Muth persönlich Post aus Uchtspringe. Ihr wurde mitgeteilt, dass ihr „Töchterchen Gisela infolge ihrer ständigen Unruhe körperlich zurückgegangen ist, so dass zu ernster Sorge Anlass besteht.“ Mit diesem Schreiben sollten die Angehörigen auf den geplanten Tod der Patientin vorbereitet werden. Tatsächlich starb die sechsjährige Gisela Rebarz am 17.11.1943 in Uchtspringe an „Marasmus“, also an Entkräftung.

Der Tod von Gisela Rebarz ist wahrscheinlich auf Entkräftung durch systematische Unterernährung in Verbindung mit verabreichten Überdosen von Medikamten wie dem Beruhigungsmittel Luminal zurückzuführen.

Dieser Mord ist in die Phase der „dezentralen Euthanasie“ einzuordnen, die auf die „Aktion T4“ folgte. In diesem Rahmen wurden in mehr als 100 psychiatrischen Einrichtungen, darunter auch mindestens 31 Kinderfachabteilungen, Menschen ermordet. Die Zahl der Opfer beträgt etwa 100.000 Personen (wobei die Zahlen je nach Quelle zwischen 90.000 und 200.000 Opfern schwanken).

Angehörige wurden über den tatsächlichen Zustand der Patienten, über deren „Therapie“ und „Behandlung“ und letztlich auch über deren Tod getäuscht.

Christa Ruhmann (→Schopenhauerstraße 4) und Manfred Hödicke (→Rannische Straße/Ecke Großer Berlin) waren weitere Opfer aus Halle, die in der Landesheilanstalt Uchtspringe ermordet worden sind.

 

Quellen und weiterführende Informationen:

Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 98 Uchtspringe, Nr. 1390)

Kriemhild Synder: Die Landesheilanstalt Uchtspringe und ihre Verstrickung in nationalsozialistische Verbrechen, in: Psychiatrie des Todes. NS-Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Freistaat Anhalt und in der Provinz Sachsen, Magdeburg, 2001, S. 75-96
https://stgs.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/STGS/Bernburg/Psychiatrie_des_Todes_-_Teil_1.pdf

Hallesche Adressbücher

Stadtarchiv Halle (Saale)

Mehr Informationen zur „Euthanasie“ im Nationalsozialismus und zur „T4-Aktion“:
https://gedenkort-t4.eu/wissen/aktion-t4
https://www.t4-denkmal.de/Die-Aktion-T4

Mehr Informationen zur „dezentralen Euthanasie“:
https://www.t4-denkmal.de/Dezentrale-Euthanasie