Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht durch die Landesbeauftragte
Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde der Beauftragten
des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:
unter Telefon 0391 / 560 – 15 01
oder per Fax 0391 / 560 – 15 20
Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:
– zu Unrecht Inhaftierte,
– Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
– Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
– Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
– Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
– Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.
Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.
Weiterhin erfolgt eine Beratung zu
– Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)
– monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)
– Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)
– Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.