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Berlin, 29.09.2004
FORUM zur Aufklärung und Erneuerung e.V.
Brief des Vorstandsvorsitzenden Reinhard Dobrinski an die OB von
Halle
Wortmeldung zum unwürdigen Gebaren um
die Torgauer Urnen auf dem Gertraudenfriedhof Halle und die dazugehörige
Informationstafel
Sehr geehrte Frau Häußler,
Wortmeldungen, ob als Brief oder in anderer Form, sind
für den Verfasser oft ein Aufschrei der Seele, insbesondere
dann, wenn die Verletzung von Grund- und Menschenrechten oder gar
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Verhalten von Verantwortungsträgern
keine oder keine adäquate Antwort erfahren oder Sachverhalte
durch ideologiebefangene Streitkulturen an die Grenzen zivilisierten
Verhaltens heranführen.
Für diesen Brief ist ein solcher Anlaß seit
längerem gegeben, aber Rat aus der Ferne war reiflicher Überlegung
zu unterwerfen. Die schon trübsinnig machenden Brandenburger
Erfahrungen um gleichgelagerte Vorgänge in der Gedenkstätte
"KZ Sachsenhausen/ Internierungslager 1945 - 1950" haben
uns hoffen lassen, daß die Auseinandersetzungen um das 2002
angelegte Gräberfeld für die Torgauer Urnen und die Informationstafel
dem Gebot der Vernunft zu folgen vermögen. Doch die vorsätzliche
Mißdeutung der Informationstafel als Gedenktafel und die Erhebung
des Gräberfeldes zu einem "Aufmarschfeld" nährten
die Befürchtung, daß diesem Erbe der kommunistischen
Diktaturen in der damaligen SBZ/DDR nicht mit Angemessenheit begegnet
werden wird. Der Brief Ihrer Vertreterin, Frau Bürgermeisterin
Dagmar Szabados, an den Verein der Opfer des Stalinismus, Herrn
Stiehl, hat schließlich alle Hoffnung gegen null gehen lassen.
Die dort von Frau Szabados gewählte Anhäufung von Begriffen
wie Irritationen, Spekulationen, Fehlinterpretationen, Mißverständnisse...
ist ideologischen Ursprungs und gewinnt für den schwierigen
Sachverhalt nichts, auch gar nichts, hinzu. Selbst wenn jetzt über
Gutachter die historischen und juristischen Wissenschaften bemüht
werden sollen, für die Entfernung der Informationstafel einen
Rechtfertigungsgrund zu liefern, wird die mißratene Entscheidung
der Stadtverwaltung Halle dadurch nicht qualifizierter. An einer
historischen Wahrheit wird nicht vorbeizukommen sein. Dem vereinten
Deutschland ist ein Erbe und der Stadt Halle ein Teil davon zugefallen,
was zu bewältigen sein wird.
In dieses Erbe der kommunistischen Diktaturen ist auch
die historische Tatsache eingebunden, die durch Herrn Jupp Gerats
einer Bewältigung durch Verdrängung unterliegt, daß
in der SBZ/ DDR die Rechtsgrundsätze zur Ahndung der NS-Verbrechen
gegen den Frieden und die Menschlichkeit, die die Alliierten sich
und den Vereinigten Nationen durch das Potsdamer Abkommen, das Kontrollratsgesetz
(KRG) Nr. 10 vom 20.12.1945, die Kontrollratsdirektive Nr. 38 und
das Statut für die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse
gegeben haben, durch eine diktaturprägende Rechtspraxis umgesetzt
wurde.
Diese "Rechtspraxis", die die Internierung tausender Unschuldiger
und tausendfachen Tod durch Hunger, Krankheit und Siechtum einschloß,
war ein Rückfall in das Barbarentum, indem das Zivilisationsmerkmal
einer würdigen Bestattung durch illegales "Entsorgen"
von Leichen ersetzt wurde. Das KRG Nr. 10 liefert für diese
GuLag-Praxis in der damaligen SBZ/DDR jedenfalls keine Grundlagen.
Im Gegenteil, gemäß Artikel III 1. b) des KRG waren Namen
von Personen, die eines Verbrechens verdächtig sind, der Inhaftierungsort,
Zeugen und Beweismittel dem Justizdirektorium der Alliierten mitzuteilen,
eine Strafrechtspraxis, die mit dem stalinistischen Terror unvereinbar
war. Diesen Folgen haben wir uns gemeinsam zu stellen. Ein Lösungsansatz
darin zu suchen, die Gebeine von im Umfeld von Internierungslagern
Verscharrten zu sortieren, ist wenig hilfreich. Wenn Herr Gerats
sich heute immer noch der "Mengenlehre" bedient, um eine
Mehrzahl von Kriegsverbrechern unter den Insassen der Internierungslager
auszumachen, dann schöpft er sein Wissen offensichtlich noch
aus einschlägigen DDR-Quellen, aber auch damit ist nicht weiterzukommen.
Totenlisten und Bestattungsorte der Internierten kann er weder nachweisen
noch erhebt er die Frage danach.
Ein der Vergessenheit zu entreißender Artikel
von Dr. Hildegard Heinze, Hauptabteilungsleiterin im DDR-Justizministerium,
der im Zusammenhang mit den Waldheimer "Kriegsverbrecherprozessen"
in "Neue Justiz" Nr. 7/1950 S. 250 erschienen war (hier
als Anlage beigefügt), lancierte schon damals in ergebendster
Treue zur Sowjetunion diese Aussage. Ungewollt nennt die Autorin
jedoch die Anzahl in den Jahren 1948 und Anfang 1950 entlassener
Internierter oder Verurteilter, und zwar etwa 43 000, "die
entweder persönlich keine schweren Verbrechen begangen hatten
oder früher von den sowjetischen Militärgerichten verurteilt
worden waren."
An anderer Stelle verwickelt sich H. Heinze in einen
unlösbaren Widerspruch: "Bei den bisher Angeklagten und
verurteilten Personen handelt es sich ausschließlich um faschistische
Verbrecher und Hauptverbrecher im Sinne der Direktive Nr. 38
und des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates, und zwar mit wenigen
Ausnahmen um solche, die ihre Verbrechen vor dem 8. Mai 1945 begangen
hatten." Natürlich wußte Hauptabteilungsleiterin
Heinze, daß sie sich der Unwahrheit bediente und die massenhaften
Übergriffe gegen Schüler und andere Unschuldige, oft Opfer
von Denunziationen, in der SBZ verschwieg. Wenn sie das auch noch
als "einen wertvollen Beitrag zur Verwirklichung des Potsdamer
Abkommens" herausstellt, hat sie bereits in der Geburtsstunde
der DDR die Abkehr von den Grund- und Menschenrechten zur Staatsnorm
erhoben.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, dem Unterzeichnenden
sind Ihre Worte anläßlich des Empfanges der Teilnehmer
des Bundeskongresses 2002 der Opfer der SED-Diktatur in Halle in
guter Erinnerung. Wir bauen darauf die Hoffnung, daß Sie die
Auseinandersetzungen um das Gräberfeld mit den 117 Torgauer
Toten auf den Weg der Vernunft zurückzuführen vermögen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reinhard Dobrinski
Berlin, den 25.9.2004
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