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Halle, den 11.01. 2006
Mitteldeutsche Zeitung: Mehrheit
im Konsens zu Torgau-Urnen
Von Andreas Lohmann
Halle/MZ. Im Streit um das Torgauer Gräberfeld
auf dem halleschen Gertraudenfriedhof zeichnet sich eine Entscheidung
ab. Eine breite Mehrheit im Stadtrat und Oberbürgermeisterin
Ingrd Häußler (SPD) haben sich auf den Wortlaut einer
neuen Texttafel, die über die Herkunft von 117 Urnen aus dem
sowjetischen Militärgefängnis Torgau-Fort Zinna informieren
soll, verständigt. Vorbehalte meldet die PDS an. Die Vereinigung
der Verfolgten des Naziregimes (IVVdN) lehnt auch die neue Tafel
ab.
Am 20. Dezember fand bei Häußler eine Besprechung mit
Stadtratsmitgliedern und Vertretern der Opferverbände statt.
Dort wurde ein von der Verwaltungsspitze ausgearbeiteter Text-Entwurf
vorgelegt (siehe Beitrag "Von sowjetischen..."). Bis gestern
gab Häußler allen Beteiligten, darunter auch den Opferverbänden,
Zeit, Ergänzungsvorschläge zu machen. Vor allem dem IVVdN
sollte Bedenkzeit eingeräumt werden. Doch Verbandschef Josef
Gerats gab nach Darstellung von Teilnehmern der Häußler-Runde
zu verstehen, dass der IVVdN bei seiner generell ablehnenden Haltung
bleibe, da er der Auffassung sei, dass unter den Toten Kriegsverbrecher
seien und jeder Anschein eines Ehrenhains vermieden werden müsse.
Gerats war gestern nicht erreichbar.
Im Jahr 2004 hatte Häußler die zunächst angebrachte
Erinnerungstafel nach Protest des IVVdN entfernen lassen. Danach
passierte monatelang nichts. Im Herbst 2005 drängten die Verbände
der stalinistisch Verfolgten darauf, die Tafel wieder hinzulegen.
Das lehnte Häußler ab. Am Montag wurde der neue Textentwurf
in den Ratsfraktionen diskutiert. "Unsere Fraktion hat den
Wortlaut akzeptiert", sagte Werner Misch (CDU). Stadtratsvorsitzender
Harald Bartl (parteilos) erklärte, der Text beinhalte allein
Informationen über Tatsachen und keine Bewertungen mehr, er
stimme zu. Rüdiger Fikentscher (SPD): "Der Text wurde
so kurz wie möglich gefasst, aber auf ein paar Aussagen musste
bestanden werden." "Am besten wäre es, keine Tafel
hinzulegen", sagte PDS-Fraktionschef Bodo Meerheim, "Die
historische Aufarbeitung gehört an einen anderen Ort."
Dass da auch Kriegsverbrecher lägen und nicht nur Unschuldige,
stehe fest. Heidi Bohley vom Verein Zeitgeschichte(n) kritisierte
den IVVdN und die PDS, da sie es versäumt hätten, diese
Behauptung zu beweisen.
Die Texttafel am Gräberfeld der Toten aus Torgau- Fort Zinna
auf dem Gertraudenfriedhof in Halle soll folgenden Wortlaut haben:
"Hier wurden im Jahr 2003 117 Urnen bestattet. Diese Menschen
starben in den Jahren 1950 bis 1953 an den Folgen der Haftbedingungen
im Gefängnis Torgau-Fort-Zinna. Sie waren von sowjetischen
Militärtribunalen zu 7 bis 25 Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt
worden. Der Wahrheitsgehalt der Anklagen war zweifelhaft, es bestand
keine Möglichkeit zur Verteidigung. Die meisten Angehörigen
erfuhren nichts über den Verbleib der Gefangenen. Häufig
war die Mitteilung über den Tod die erste Nachricht, die ihre
Familien erreichte. Die Behörden ließen die Verstorbenen
zur Einäscherung nach Halle bringen und erteilten den Befehl,
die Urnen ohne jede Kennzeichnung "verlassen" beizusetzen.
Damit sollte erreicht werden, dass die Urnen unauffindbar bleiben.
Die Mitarbeitzer der Friedhofsverwaltung folgten diesem Befehl nicht,
sondern bestatteten die Urnen in der Abteilung 39, einem Reihengrabfeld,
dessen Ruhefristen bereits abgelaufen waren. Die Urnen wurden einzeln,
jeweils hinter einem Grabstein bzw. am Kopfende eines Grabes beigesetzt.
Da dies nicht in einer Reihe, sondern im Gräberfeld weit verteilt
erfolgte, fertigte der Friedhofsleiter, trotz des damit für
ihn verbundenen Risikos, einen Lageplan an. Dank dieses Planes,
der 1993 im Friedhofsarchiv gefunden wurde und der Öffentlichkeit
präsentiert werden konnte, fiel endlich Licht auch auf dieses
Kapitel unserer Geschichte. Die Urnen wurden umgebettet, um ihnen
hier in dieser Grabanlage eine würdige Ruhestätte zu geben.
Die Steine tragen die Namen aller Toten, deren Angehörge nicht
mehr ermittelt werden konnten.
Die Grabanlage ist im Sinne des Gesetzes über die Erhaltung
der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft anerkannt."
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