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Mitteldeutsche Zeitung Halle, 13.01. 2005
Tafel für Torgauer Tote muss nicht wieder aufgestellt
werden
Verwaltungsgericht weist Klage des Bundes der stalinistisch
Verfolgten ab
Halle/MZ/alo. Im Streit um die auf dem Gertraudenfriedhof
in Halle beigesetzten Toten aus dem sowjetischen Militärgefängnis
Torgau hat das Verwaltungsgericht Halle ein Urteil verkündet.
Danach ist die Stadt Halle nicht verpflichtet, eine von ihr im Vorjahr
entfernte Grabtafel, die an das Schicksal der 117 Toten erinnerte,
wieder aufzustellen. Dies hatte der Bund der stalinistisch Verfolgten
mit einer Klage durchsetzen wollen.
Der Opferverband kann noch in die nächste Instanz gehen. Die
Stadt hatte die Tafel entfernt, nachdem sie dazu vom Verband ehemals
Verfolgter des Naziregimes aufgefordert worden war. Mit der Tafel
würden auch Personen gewürdigt, die sich Verbrechen in
der Nazizeit schuldig gemacht hätten, so das Argument. Das
Gericht berief sich nun auf das Kriegsopfer-Gräbergesetz und
erklärte, es enthalte für Dritte keine Mitwirkungsrechte.
Die Stadt Halle lässt derzeit durch Historiker prüfen,
ob der Text auf der Tafel verändert werden muss. Bis dahin
bleibt sie entfernt.
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