Gertraudenfriedhof Halle
Abteilung 24
Hier wurden im Jahr 2003
117 Urnen bestattet. Diese Menschen starben in den Jahren
1950-1953 an den Folgen der Haftbedingungen im Gefängnis
Torgau-Fort-Zinna. Sie waren von sowjetischen Militärtribunalen
zu 7 bis 25 Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt worden. Der
Wahrheitsgehalt der Anklagen war zweifelhaft, es bestand keine
Möglichkeit zur Verteidigung. Die meisten Angehörigen
erfuhren nichts über den Verbleib der Gefangenen.
Häufig war die Mitteilung über den Tod die erste
Nachricht, die ihre Familien erreichte.
Die Behörden ließen die Verstorbenen zur Einäscherung
nach Halle bringen und erteilten den Befehl, die Urnen ohne
jede Kennzeichnung verlassen beizusetzen. Damit
sollte erreicht werden, dass die Urnen unauffindbar bleiben.
Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung folgten diesem Befehl
nicht, sondern bestatteten die Urnen in der Abteilung 39,
einem Reihengrabfeld, dessen Ruhefristen bereits abgelaufen
waren. Die Urnen wurden einzeln, jeweils hinter einem Grabstein
bzw. am Kopfende eines Grabes beigesetzt. Da dies nicht in
einer Reihe, sondern im Gräberfeld weit verteilt erfolgte,
fertigte der Friedhofsleiter, trotz des damit für ihn
verbundenen Risikos, einen Lageplan an. Dank dieses Planes,
der 1993 im Friedhofsarchiv gefunden wurde und der Öffentlichkeit
präsentiert werden konnte, fiel endlich Licht auch auf
dieses Kapitel unserer Geschichte.
Die Urnen wurden umgebettet, um ihnen hier in dieser Grabanlage
eine würdige Ruhestätte zu geben. Die Steine tragen
die Namen aller Toten, deren Angehörige nicht mehr ermittelt
werden konnten
Die Grabanlage ist im Sinne des Gesetzes über die Erhaltung
der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft anerkannt.
Die Forschung und die Diskussion über die Inhaftierung
und Verurteilung sowie über die Biographien der Toten
sind nicht abgeschlossen. Ihr Stand wird u.a. in der Gedenkstätte
ROTER OCHSE Halle (Saale) dokumentiert.
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